Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Ein wichtiger Tag für Eltern und Kinder!
Damit Eltern und Geschwister an den Einschulungsfeierlichkeiten teilnehmen können, liegt dieser Tag landesweit immer auf dem ersten Samstag nach Schuljahresbeginn. An unserer Schule beginnen wir meistens um 9:00 Uhr mit einem Einschulungsgottesdienst in der Nikolaikirche. Ab ca. 10:15 Uhr folgt dann die Einschulungsfeier in der Aula der Grundschule. Lehrer- und Schülerschaft des neuen dritten Jahrgangs gestalten das Begrüßungsprogramm für ihre zukünftigen Patenklassen. Die Eltern der Drittklässler sorgen für eine Cafeteria, wo die Familien der neuen Erstklässler miteinander ins Gespräch kommen können, während die Erstklässler nach der Klasseneinteilung am Ende der Begrüßungsfeier mit ihren Klassenlehrern und –lehrerinnen eine erste Schulstunde erleben.
An der Grundschule Bad Essen findet einmal wöchentlich in einer sechsten Stunde eine AG-Stunde für den dritten und vierten Schuljahrgang statt. Dabei können die Schülerinnen und Schüler jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres aus einem immer wechselnden Angebot von sechs bis acht verschiedenen AGs wählen. Diese decken Bereiche der sportlichen Betätigung, des kreativen Gestaltens sowie kognitive Anregungen ab.
Laut Niedersächsischem Schulgesetz (§62) soll die Aufsicht der Schule präventiv, aktiv und kontinuierlich sein. Dazu werden die Schülerinnen und Schüler während der Pausen auf dem Schulhof von drei Lehrkräften beaufsichtigt. Bei Problemen stehen diese Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung und sollten stets die ersten Ansprechpartner für die Kinder sein.
In Regenpausen werden die Kinder in ihrer Klasse von der Lehrkraft betreut, die zuletzt den Unterricht geführt hat. Auch an den Bushaltestellen findet nach der fünften sowie nach der sechsten Stunde eine Busaufsicht statt.
Die Frühaufsicht schließt die Gebäudetüren auf und ist für die Kinder von 7:20 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr ansprechbar. In der ersten und sechsten Stunde findet im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ die Betreuung der Schülerinnen und Schüler statt, die sich direkt an die Frühaufsicht (morgens) und an die fünfte Stunde (mittags) anschließt. Diese wird von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen.
Die Grundschule Bad Essen hat eine bunte Auswahl an Ton- und Transparentpapieren, die den Klassen für Basteleinheiten zur Verfügung stehen. Für den Textil- und Werkunterricht wird zu Beginn des Schuljahres ein Betrag eingesammelt, von dem alle darüber hinaus benötigten Materialien besorgt werden.
Sonstiges Bastelmaterial, das im jeweiligen Fachunterricht benötigt wird (z.B. Kunst, Sachunterricht, Religion), muss aus der Klassenkasse angeschafft werden.
Beurlaubungen von der Schule sind eigentlich im Schulbetrieb nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen ist es allerdings möglich, – auf schriftlichen Antrag der Eltern – Ihre Tochter oder Ihren Sohn vom Unterricht für einen oder mehrere Tage zu beurlauben. Sollten Sie nur einen Tag Urlaub benötigen, so richten Sie Ihr Anschreiben bitte an die jeweilige Klassenlehrkraft. Sollten Sie mehr als einen Tag Urlaub beantragen wollen, so setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung.
Lesekompetenz ist wichtig für alle Lebenslagen und Schulfächer!
Die gut ausgestattete Gemeindebücherei Bad Essen befindet sich auf dem Schulgelände der Grundschule. Mittwochs und freitags können unsere Schülerinnen und Schüler dort in der ersten großen Pause bei fachkundiger, geduldiger und freundlicher Beratung stöbern und altersgerechte Bücher ausleihen. Für 2,50 Euro erhalten die Kinder einen Leseausweis, mit dem sie dann das ganze Jahr Bücher entleihen können.
Jedes Kind hat ein Anrecht auf eine Busfahrkarte sofern der Schulweg länger als zwei Kilometer ist. Eine vorläufige Busfahrkarte bekommt Ihre Tochter / Ihr Sohn am ersten Tag in der Schule. Die vorläufige Busfahrkarte ist zwei Wochen lang gültig und erlaubt auch Ihnen die Mitfahrt mit Ihrem Kind. Danach bekommen alle Kinder die Busfahrkarte von der Klassenlehrkraft ausgehändigt.
Elternbriefe erhalten Sie über die Postmappe Ihres Kindes. Bitte schauen Sie daher regelmäßig nach, ob darin neue Informationen für Sie hinterlegt sind. Bitte informieren Sie sich gründlich über die Mitteilungen und geben Sie etwaige Abschnitte ausgefüllt und unterschrieben über die Postmappe wieder an die Klassenlehrkraft zurück. Wenn Geld (z.B. Kopier- und/oder Bastelgeld, für Ausflüge, Theater- und/oder Klassenfahrten o. ä.) eingesammelt wird, geben Sie Ihrem Kind dieses bitte passend in einem Briefumschlag mit. Der Briefumschlag sollte mit dem Namen und der Klasse Ihres Kindes beschriftet sein und ein kurzes Stichwort als Verwendungszweck enthalten, sodass die Lehrkraft es entsprechend zuordnen kann, falls evtl. mehrere Geldbeträge eingesammelt werden sollten.
Im Laufe eines Schuljahres feiert unsere Schulgemeinschaft ökumenische Gottesdienste in der ev.-luth. St. Nikolai-Kirche. Vertreter der ev.-luth. Kirchengemeinde sowie der kath. Kirchengemeinde wirken hier gemeinsam mit. Die Einschulungsgottesdienste werden größtenteils von den Kindergärten gestaltet. Die Gottesdienste zu Weihnachten und zum Schuljahresabschluss werden hauptsächlich mit Kindern der 3. und 4. Jahrgänge vorbereitet. Eltern sind zu den Gottesdiensten herzlich eingeladen!
Unsere Schüler bekommen in der Regel täglich von Montag bis Donnerstag Hausaufgaben auf. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind diese stets gewissenhaft und zuverlässig erledigt. Laut aktuellem Erlass sollen Hausaufgaben in der Grundschule nicht mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen.
Die Hausaufgaben schreiben die Schüler stets in ihrem Schülerplaner auf, daher muss dieser täglich mit in die Schule gebracht und immer aktuell gehalten werden. Ein Lesezeichen hilft Ihnen und Ihren Kindern bei der Orientierung im Schülerplaner.
Seit 2009 ist die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtsgültig. Seither haben alle Schülerinnen und Schüler mit ihren jeweils ganz individuellen Lernvoraussetzungen gleichberechtigt in der Gemeinschaft, in der sie leben, den Anspruch auf inklusive Schulbildung.
Die Inhalte der Behindertenrechtskonvention und des § 4 des niedersächsischen Schulgesetzes zur Einführung der „Inklusiven Schule“ bilden die Grundlage für die Arbeit in den Regelschulen. Das Ziel ist die gemeinsame Unterrichtung, Erziehung und Förderung von Kindern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Durch die gemeinsame, wohnortnahe Beschulung aller Kinder soll ein möglichst hohes Maß an sozialer Teilhabe geschaffen werden. Die Wahl der Schule obliegt allein den Erziehungsberechtigten.
In einem multiprofessionalen Team aus Grund- und Förderschullehrkräften, Inklusionspädagogen, Schulsozialarbeitern, außerschulischen Institutionen und den Eltern sind wir gemeinsam auf dem Weg, die Inklusion bestmöglich umzusetzen.
Sollte der Verdacht auf eine der ansteckenden Krankheiten (ansteckende Borkenflechte, Diphtherie, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Pocken, Scharlach, ansteckungsfähiger Tuberkulose, Windpocken) bei Ihrem Kind bestehen oder ist Ihr Kind bereits erkrankt, so haben Sie uns nach §34 (5) des Infektionsschutzgesetzes unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Erst wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Erkrankung ausgeschlossen ist, darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen.
Ist Ihr Kind von Kopflausbefall betroffen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, damit die Schule entsprechend reagieren kann. Nach der ersten erfolgreichen Behandlung darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Zur erfolgreichen Bekämpfung des Kopflausbefalls ist eine zweite Behandlung nach ca. acht bis zehn Tagen erneut erforderlich.
Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Tipps zum Umgang mit Kopflausbefall.
Am letzten Schultag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten planmäßigen Unterrichtsstunde. Auch die Betreuung findet statt.
Am letzten Schultag vor den Sommerferien und am letzten Schultag vor den Halbjahresferien (Zeugnisausgabe) ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde. Auch die Betreuung und der Ganztag entfallen an diesem Tag. Die Busse fahren an diesen Tagen nach der dritten Stunde.
Der Landkreis Osnabrück trifft in der Regel bis ca. 5.00 Uhr eine für das gesamte Kreisgebiet einheitliche Entscheidung zum witterungsbedingten Schulausfall, da das Bussystem ortsübergreifend zusammenhängt. Dabei wird nicht nur die Wetterlage zum Schulbeginn, sondern auch zum Schulschluss einbezogen, um einen sicheren Rückweg zu ermöglichen. Aufgrund der Zeitabläufe steigen bei der Vorhersage jedoch die Prognoserisiken. So können sich die Witterungsverhältnisse unerwartet ändern, beispielsweise durch plötzlichen Eisregen zum Schulbeginn oder unerwartete Änderungen der Windrichtung und Windstärke. Die Verkündung von Schulausfall ist dann nicht mehr möglich, weil die Entscheidung bis 5.00 Uhr getroffen sein muss.
Sollte sich die Wetterlage im Laufe des Vormittags verschlechtern, bleibt die Betreuung im Rahmen des Ganztages aber weiterhin bestehen. Sie können ihr Kind aber auch jederzeit aufgrund der Wetterlage vorzeitig abholen oder durch Anruf nach Hause schicken lassen.
Wenn der Landkreis entscheidet, dass die Beförderung nicht sicher gewährleistet werden kann, wird auch der Unterricht ausfallen. Diese Mitteilung wird über Radio, die Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale oder das Warnsystem KATWARN der Regionalleitstelle Osnabrück bekannt gegeben. Die Gefahrenmeldungen können mittels App, SMS und E-Mail empfangen werden. Nehmen Sie dazu gerne die folgenden Angebote wahr:
- KATWARN-App: Kostenlos für iPhone (ab iOS 5), Android-Smartphones (ab Version 2.3.3) und Windows-Smartphones
- Nur SMS: Service-Nummer 0163 755 8842 und Text*: KATWARN 12345
- SMS und E-Mail: Service-Nummer 0163 755 8842 und Text*: KATWARN 12345 mustermann@mail.de
Hinweis: *12345 = durch Ihre POSTLEITZAHL und mustermann@mail.de = durch Ihre E-Mail-Adresse ersetzen
NUR MITTEILUNGEN ÜBER DIESE WEGE SIND OFFIZIELL UND GÜLTIG!!
Bei offiziellem Schulausfall findet kein Unterricht statt. Die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule von 7.20 Uhr bis 12.55 Uhr ist für alle Kinder sichergestellt.
Bei Betreuungsbedarf können Sie Ihr Kind also zur Schule schicken. Kinder, die zum Ganztag angemeldet sind, werden bis im Rahmen der Ganztagszeiten betreut. Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Kind selbst abholen, wenn die Busse nicht fahren. Wenn die Schule nicht ausfällt, Ihnen die Wetterlage aber dennoch zu gefährlich erscheint, liegt es an Ihnen, selbst eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen, ob Sie ihre Kinder zuhause lassen.
- 7.20 h – 7.30 h Frühaufsicht
- 7.30 h – 8.00 h Offener Anfang
- 8.00 h – 8.55 h 1. Stunde
- 9.00 h – 9.45 h 2. Stunde
- 9.45 h – 9.55 h Frühstückspause
- 9.55 h – 10.15 h 1. Hofpause
- 10.15 h – 11.00 h 3. Stunde
- 11.05 h – 11.50 h 4. Stunde
- 11.50 h – 12.10 h 2. Hofpause
- 12.10 h – 12.55 h 5. Stunde (für Jg. 1 und 2 Betreuungsangebot)
- 12.55 h – 13.40 h Mittagessen/Mittagspause
- 13.40 h – 14.20 h Hausaufgaben-Betreuung
- 14.20 h – 15.20 h Ganztags-AG-Angebot
Zum Ende des ersten Schuljahres und zweimal im zweiten Schuljahr (jeweils am Ende eines Schulhalbjahres) erhalten die Schüler Zeugnisse in Form einer Lernstandsbeschreibung, die den Erwerb von Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen beschreibt. Das Arbeits- und Sozialverhalten wird nach den vorgegebenen Abstufungen bewertet. An einem Elternabend nach dem ersten Schulhalbjahr erklären die Klassenlehrer die Zeugnisinhalte und die Abstufungen innerhalb der schriftlichen Formulierungen.
Ab dem 3. Schuljahr erhalten die Schüler/innen Zeugnisnoten und Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten.